Unsere AGB
TEIL I - Allgemeiner
Teil
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines
jeden Vertrages mit CSB, vertreten durch den Inhaber Biehl Wolfgang, Zum Schwimmbad
2, 66629 Freisen Oberkirchen. Änderungen, Erweiterungen oder Aufhebungen,
sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden oder wenn
es sich um eine von uns schriftlich bestätigte Abmachung handelt. Sollten
Teile dieser AGB ungültig sein oder ungültig werden, so verpflichten
sich der Kunde und CSB, diesen ungültigen Teil durch einen Teil zu ersetzen,
der dem ursprünglich gewolltem am nächsten steht.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, St. Wendel. Erfüllungsort
für sämtliche Leistungen ist Freisen Oberkirchen/Saarland.
TEIL II - Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für den Verkauf von Computerhardware, Software und Zubehör
1. Dieser Teil
gilt für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus künftigen
Geschäftsabschlüssen, sofern nicht wie für anwendungstechnische
Beratung, die über die reine Produktinformation hinausgeht, insbesondere
Systemberatung gesonderte Abreden getroffen werden müssen. Abweichende
Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich
anerkannt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Wirksamkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen
nicht.
1.1. Soweit im folgenden vom Kaufgegenstand die Rede ist, umfaßt dieser
Begriff Hard- und Software sowie Zubehör gleichermaßen.
2. Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auf Angebote hin kommen
Verträge mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, oder
spätestens mit Übergabe des Kaufgegenstandes zustande. Maßgebend
für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung und unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen
bedürfen stets unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2.1. Verträge kommen auch durch Annahme von Bestellungen von Kunden zustande.
Solche Bestellungen sind bindende Angebote, die wir durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Kaufgegenstandes annehmen.
2.2. In dem Entfernen der Verpackung des übergebenen Kaufgegenstandes
durch den Kunden ist stets eine Angebotsannahme zu sehen.
3. Lieferzeit und Lieferung: Sofern eine Lieferfrist vereinbart ist, beginnt
diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang
einer vereinbarten Anzahlung.
3.1. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Kaufgegenstand
das Lieferwerk, unser Lager oder unser Geschäftslokal verlassen hat oder
die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
3.2. Wird die von uns geschuldete Lieferung und Leistung durch unvorhersehbare
und von uns unverschuldete Umstände verzögert (z.B. durch Arbeitskämpfe,
Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen
-jeweils auch bei unserem Vorlieferanten- sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung),
so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten
oder nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
3.3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden zur
Bereitstellung der technischen Voraussetzungen für die gegebenenfalls
erforderliche Inbetriebnahme voraus.
3.4. Teillieferungen sowie Lieferungen vor der angegebenen Lieferzeit sind
zulässig. Fixgeschäfte tätigen wir nicht.
3.5. Sollte dem Kunden aufgrund eines von uns verschuldeten Verzuges ein Schaden
erwachsen, so ist er nur dann berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu
fordern, wenn der Verzug zumindest auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Das Recht zur Geltendmachung setzt ferner voraus, daß wir eine vom Kunden
schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist nicht eingehalten haben.
3.6. Wird ein Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden wir,
beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die
weitere Vorhaltung und Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem
Lager oder Geschäftslokal mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages für
jeden angefangenen Monat, berechnen. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem
Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand
zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu
beliefern.
4. Abnahme und Gefahrtragung: Die Lieferung erfolgt entweder durch Versand
ab Werk bzw. Lager oder durch Übernahme durch den Kunden in unserem Geschäftslokal.
4.1. Wird der Liefergegenstand vom Kunden übernommen, so geht die Gefahr
des Untergangs, der Beschädigung und Verschlechterung des Kaufgegenstandes
mit der Übernahme auf ihn über. Im Falle der Versendung geht die
Gefahr des Untergangs, der Beschädigung und Verschlechterung des Kaufgegenstandes
in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem wir die Ware an einen
Spediteur oder Frachtführer übergeben, spätestens jedoch mit
Verlassen des Werks oder des Lagers, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten, Anfuhr
und Aufstellung oder die Installation und Konfiguration übernommen haben.
4.2. Ist der Kaufgegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung
oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht
die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden
über.
4.3. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist,
vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziffer 5. entgegen- und abzunehmen.
5. Mängelrügen und Gewährleistung Gewährleistungsansprüche
setzen im kaufmännischen Verkehr voraus, daß die Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten der §§ 377, 378 HGB beachtet werden.
5.1. Ist der Kunde nicht Kaufmann, so setzen Gewährleistungsansprüche
bei offensichtlichen Mängeln eine unverzügliche Rüge und bei
nicht offensichtlichen Mängeln eine Rüge innerhalb der Verjährungsfrist
für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch voraus.
5.2. In Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung treten wir
hiermit unsere Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen
unsere Lieferanten wegen mangelhafter Lieferung an den Kunden ab. Der Kunde
nimmt die Abtretung an. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden
beschränken sich zunächst auf die Geltendmachung der ihm abgetretenen
Gewährleistungsansprüche.
5.3. Sofern und soweit der Kunde die ihm abgetretenenen Ansprüche nicht
durchsetzen kann (z.B. wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe oder ernsthafter
Weigerung des Dritten), sind wir dem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet.
Dabei sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Bei Lieferung von Hardware haben wir ein einmaliges, bei Lieferung
von Software ein dreimaliges Nachbesserungsrecht. Im Falle der Mangelbeseitigung
sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten
zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache
an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
5.4. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht
in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene
Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt
in sonstiger Weise die ein- oder mehrmalige Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine entsprechende Änderung des Kaufpreises zu verlangen.
5.5. Die Gewährleistungsfrist für die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung
beträgt 6 Monate seit Lieferung.
5.6. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Kunden -gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Wir haften
deshalb nicht für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden
sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung
entfällt darüber hinaus
a) bei Änderung oder Instandsetzung des Kaufgegenstandes durch den Kunden
oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung,
b) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung
oder Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden,
c) bei schuldhafter Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (Benutzerhandbuch)
und Wartungs- bzw. Pflegeanweisungen,
d) bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen, die nicht
von uns zu vertreten sind,
e) wenn der Kunde uns zur Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten bzw. Ersatzlieferungen
nicht in angemesser Weise Zeit und Gelegenheit gewährt,
f) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter Zusatzgeräte
und
g) bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht ausdrücklich
freigegeben wurden.
5.7. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung
haften wir ebenfalls nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit,
als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden
vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor
Beginn von Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine vollständige
Datensicherung vorzunehmen.
5.8. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht,
wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung geltend macht.
5.9. Die Haftungsfreizeichnung gilt gegenüber Kaufleuten gleichwohl,
wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines Erfüllungs-
oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurde, es sei denn, der Schaden beruht
auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht. Daneben ist die Ersatzpflicht
auf den vorhersehbaren, nicht untypischen Schaden begrenzt.
6. Gesamthaftung: Soweit gemäß Ziffer 5 unsere Haftung auf Schadensersatz
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche
wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung von Nebenpflichten,
insbesondere für Ansprüche aus Produzentenhaftung gemäß
§ 823 BGB.
6.1. Die Regelungen gemäß Ziffer 6.1. gelten nicht für Ansprüche
gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei
anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
6.2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
7. Preise und Zahlungen: Maßgebend sind die von uns genannten Preise.
Nur im nichtkaufmännischen Verkehr ist die gesetzliche Umsatzsteuer im
Preis enthalten. Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes vereinbart
ist, gelten die Preise ab Lager bzw. Geschäftslokal. In den Preisen für
Hardware und Standardsoftware sind die Kosten für eine handels- bzw.
herstellerübliche Verpackung enthalten, zu den Preisen für die Lieferung
von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien treten diese Kosten
hinzu.
7.1. Eine Anlieferung der Kaufgegenstände, eine Aufstellung von Geräten
(Hardware) und Installation von Programmen (Software) durch uns sowie die
Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal wird gesondert in Rechnung gestellt,
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.2. Zahlungen des Kunden haben - sofern sie nicht bei Übergabe sofort
in vollem Umfange zu leisten sind - innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsd.
ohne Abzug auf ein von uns benanntes Konto zu erfolgen.
7.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
endgültig verfügen können. Sofern Wechsel oder Schecks angenommen
werden, geschieht dies nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllungs
statt. Durch die Entgegennahme von Wechseln oder Schecks übernehmen wir
in Bezug auf Protesterhebung und rechtzeitige Vorlage keinerlei Verpflichtung.
Sämtliche bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehende Spesen
oder sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
7.4. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach
oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden vor,
so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch
wenn wir bereits Wechsel oder Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem
Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen und die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen einer
von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt
die Setzung einer Nachfrist.
7.5. Ab Verzugseintritt zahlt der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 4 %
über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Sofern
wir einen höheren Schaden nachweisen, können wir dessen Ersatz verlangen.
Sofern der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist, hat er nur diesen zu
ersetzen.
7.6. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis
beruht.
8. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum
an den Kaufgegenständen vor.
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufgegenstände pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der
Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
8.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8.3. Über Hardware und Zubehör darf der Kunde im ordentlichen Geschäftsgang
weiterverfügen, über die Software nur, wenn es sich um einen endgültigen
Erwerb handelt; bei Zurverfügungstellung von Nutzungsrechten an Programmen
sind alle Eigentumsrechte des Herstellers/Lizenzgebers zu beachten. Für
sie besteht mithin grundsätzlich ein Veräußerungsverbot. Eine
Weiterverfügung an solche Endabnehmer, die die Abtretung der gegen sie
gerichteten Entgeltforderung ausgeschlossen oder beschränkt haben, ist
nicht statthaft. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen
und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware, sind dem Kunden ohne
unsere Zustimmung nicht gestattet.
8.4. Wir geben bereits jetzt die uns zustehenden Sicherheiten insoweit frei,
als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als
20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt
uns.
8.5. Erfüllt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung seine Leistungspflicht
nicht, sind wir berechtigt, die Kaufgegenstände herauszuverlangen und
zu verwerten. Ein Rücktritt liegt darin nur dann, wenn auf den Vertrag
das VerbrKrG Anwendung findet, es sei denn, wir einigen uns mit dem Kunden,
diesem den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt
der Wegnahme zu vergüten.
9. Vervielfältigung, Änderung, Weitergabe und Programmschutz Dem
Kunden ist die Vervielfältigung und Änderung der ihm verkauften
und/oder zur Nutzung überlassenen Software sowie die vorübergehende
Überlassung oder Erteilung von Unterlizenzen an Dritte untersagt.
9.1. Die Entfernung von Programmschutzmechanismen ist unzulässig.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
Für die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen
dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Convention
on the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
10.1. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist unser
Geschäftssitz.